Das gebräuchlichste Kältemittel in der Klimatechnik war über Jahrzehnte das Kältemittel R22. Der Einsatz dieses Kältemittels bei Instandhaltungsarbeiten ist jedoch ab 2010 nur noch in recycelter Form (voraussichtlich sehr kostenintensiv) erlaubt und ab 2015 komplett verboten. Dies bedeutet, dass ein Betreiber spätestens im Reparaturfall ab 2015, sinnvollerweise aber schon vorher überlegen muss, was er nun macht:
- Der Betreiber wartet den Störfall ab und verzichtet von diesem Zeitpunkt an auf die Nutzung der Klimaanlage. Diese Variante wird vermutlich die Ausnahme sein.
- Der Betreiber wartet den Störfall ab und lässt bei der Instandsetzung der Anlage umrüsten auf ein „Drop-in“-Kältemittel als Ersatz für R22. Risiko dieser Variante ist die eventuelle Stillstandszeit zwischen Ausfall und Umstellung sowie die ungeklärte Haltbarkeit der alten Komponenten nach der Umstellung.
- Der Betreiber sorgt vorab durch eine Kältemittelumstellung für den Ersatz von R22 – ohne auf den Ausfall zu warten. Das erspart ungeplanten Stillstand.
- Die von uns empfohlene, weil aus unserer Sicht langfristig wirtschaftlichste Variante, ist die Erneuerung der gesamten Anlage vor einem Ausfall innerhalb der nächsten Jahre:
A – Die neue Anlage wird bis zu 40% weniger Energie verbrauchen.
B – Die Gewährleistungsdauer beträgt 2–5 Jahre (bei Abschluss eines Wartungsvertrages).
C – Der Zeitpunkt des Austauschs kann vom Betreiber frei gewählt werden, der somit keinen Ausfall riskiert.
Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot über den Ersatz des R22-Kältemittels.