Kälteanlagen arbeiten nach dem Prinzip der Verdunstungskälte, d. h., dass flüssiges Kältemittel verdampft und dabei Wärmeenergie aufnimmt. Im Bereich der Kälte- und Klimatechnik werden folgende Mittel verwendet:
Halogenierte Kohlenwasserstoffe (FCKW und Halone):
Der Einsatz der früher gängigen R12, R11 und R502 ist verboten.
Das bis in die 1990er übliche R22 darf ab 2010 nur noch in recycelter Form verwendet werden. Ab 2015 wird dessen Einsatz bei Reparaturen ebenfalls gänzlich verboten.
Anlagenneubau mit diesen Stoffen ist seit 2000 nicht mehr gestattet.
Ersatzstoffe:
R134a für R12; R407C für R22; R404A für R502 (Tiefkühlanlagen).So genannte „Drop-in“-Mittel dienen zur Umstellung alter Anlagen (z. B. mit R12), ohne diese aufwändig umzubauen. (siehe Ersatz R22)
Alle diese Kältemittel sind zwar nicht ozonabbauend, wohl aber treibhausfördernd, entsprechend dem spezifischen Global Warming Potential (GWP).
Das neueste im Bereich der Klimatechnik ist R410A. Es hat gegenüber R407C einen wesentlich besseren Wirkungsgrad. Klimaanlagen, die mit R410A betrieben werden, verbrauchen ca. 20% weniger Energie als R22- oder R407C-Anlagen. Moderne Anlagen mit Invertertechnik verbrauchen im Zusammenhang mit dem R410A bis zu 40% weniger Strom.
Sowohl alte, ozonschädigende als auch die modernen Kältemittel sind weitest gehend ungiftig für den Menschen aber umweltschädigend. Daher muss der Betreiber eine Kälteanlage durch regelmäßige Kontrollen verhindern, dass solches in die Atmosphäre gelangen.